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kosten

Die Kosten unserer Tätigkeit sind gesetzlich geregelt und bei allen Notaren in Deutschland gleich. Wir unterliegen auch diesbezüglich einer regelmäßigen Kontrolle durch unsere Dienstaufsichtsbehörden.

Die Höhe der Gebühren richtet sich regelmäßig nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Vorgangs und damit auch nach der Leistungsfähigkeit der Beteiligten. Damit sollen Notarkosten für jeden bezahlbar bleiben.
Besonders ist, dass die Kosten einer Beratung im Vorfeld bei einer späteren Beurkundung angerechnet werden. Wirtschaftlich entstehen durch die unparteiliche Beratung beim Notar also keine gesonderten Kosten.

Beispiele finden Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer unter :

https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele

Gerne erteilen wir Ihnen vorab Auskunft zu den individuell anfallenden Gebühren.

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