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immobilienrecht

Ein zentraler Bereich der notariellen Tätigkeit ist die Begleitung von Immobiliengeschäften jeder Art. Egal ob es um Neubauprojekte, den Kauf oder Verkauf eines bestehenden Objekts, die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen bei Mehrparteienanlagen oder Nachbarschaftsverhältnissen sowie die Klärung komplexer Grundbuchsituationen geht, beraten mein Team und ich Sie gerne.

Insbesondere bei Immobilienkaufverträgen können Sie den gesamten Vorgang über uns abwickeln. Wir bereiten für alle Beteiligten ausgewogene und rechtssichere Entwürfe für Sie vor, holen erforderliche Unterlagen ein und gewährleisten eine sichere Abwicklung des Vertrages. Wir erledigen außerdem die notwendige Korrespondenz mit dem Grundbuchamt, der Gemeinde, den Banken, der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts und weiteren befassten Stellen.

Auf diesem Weg stellen wir den reibungslosen Vollzug des Vertrages sicher, informieren die Beteiligten über den Fortschritt und überwachen die Kaufpreiszahlung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der für eine Kaufpreisfinanzierung erforderlichen Unterlagen.

Sofern Sie bereits ein konkretes Anliegen haben, freuen wir uns, wenn Sie das beigefügte Kontaktformular ausfüllen, damit wir sie sofort tatkräftig unterstützen können.

Beim Hauskauf übernimmt der Notar verschiedene Aufgaben:

Der Notar entwirft den Kaufvertrag für die Immobilie. Er prüft die rechtlichen Aspekte des Kaufs und berät, welche Informationen und Regelungen im Vertrag aufgenommen werden sollten.

Der Kaufvertrag muss vor einem Notar beurkundet werden. Bei der Beurkundung wird der Text des Vertrages gemeinsam durchgesprochen, der Notar erläutert den Vorgang und beantwortet alle Fragen, die die Beteiligten noch haben. Außerdem können, wenn erforderlich, noch Anpassungen vorgenommen werden.

Alle Parteien eines Kaufvertrages müssen ihre Unterschriften vor einem Notar leisten. Dies dient dazu, die Authentizität der Unterschriften sicherzustellen. Sollte ein Beteiligter bei der Beurkundung verhindert sein, kann seine Unterschrift im Vorfeld oder auch im Nachgang geleistet werden.

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags ist der Notar dafür verantwortlich, den Vertrag abzuwickeln. Dazu kontaktiert er alle relevanten Stellen und trägt alle Unterlagen zusammen, die für die rechtssichere Abwicklung des Vertrages erforderlich sind.

Der Notar überwacht den Zahlungsverkehr im Rahmen des Hauskaufs. Er informiert die Beteiligten, wann der Kaufpreis gefahrlos gezahlt werden kann. In besonderen Fällen stellt er die Zahlung über ein sog. Anderkonto sicher und leitet die Beträge an die jeweiligen Empfänger weiter.

Wenn die Zahlung nachgewiesen ist, veranlasst der Notar die Eigentumsübertragung im Grundbuch. Er reicht alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt ein und sorgt dafür, dass der neue Eigentümer ordnungsgemäß eingetragen wird.

Der Notar berät die Vertragsparteien über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Hauskauf. Er klärt sie über etwaige Risiken auf und gibt Empfehlungen zur Optimierung des Kaufvertrags.

Schauen Sie sich für weitere Informationen gerne das folgende Video vom deutschen Notarverband DNotV zu diesem Thema an.

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