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gesellschafts- und vereinsrecht

Wir begleiten Ihre Gesellschaft in allen Lebenslagen. Bei der Gründung etwa einer Kommanditgesellschaft, GmbH oder Aktiengesellschaft beraten wir Sie über die rechtlichen Vorteile einzelner Gesellschaftsformen und die Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur. Wir entwerfen Gesellschaftsverträge und erstellen erforderliche Unterlagen.

 

Wir unterstützen Sie bei der Verwaltung der Gesellschaft und setzen Handelsregisteranmeldungen, Satzungsänderungen, Hauptversammlungen oder Finanzierungsmaßnahmen gemeinsam mit Ihnen um. Gerade aufgrund meines beruflichen Werdegangs und meiner Fachveröffentlichungen in diesem Bereich unterstütze ich Sie gerne auch bei Maßnahmen in komplexen Gesellschaftsstrukturen, Umwandlungen und umfassenden Transaktionen.

Schließlich beraten wir bei der Abwicklung bestehender Gesellschaften, etwa durch Liquidation oder Verkauf.

Im gesellschaftsrechtlichen Bereich sind inzwischen beim Notar auch Online-Verfahren möglich. Sie können Ihre Gesellschaft digital gründen oder Registeranmeldungen vom Laptop aus erledigen. Die genauen technischen Anforderungen unterscheiden sich je nach Einzelfall, sprechen Sie uns gerne an.

Insbesondere bei der Gründung und Verwaltung von Unternehmen übernimmt der Notar verschiedenste Aufgaben:

Der Notar unterstützt bei der Gründung von Unternehmen, indem er die erforderlichen Dokumente wie die Satzung oder den Gesellschaftsvertrag erstellt und notariell beglaubigt. Er überprüft auch die rechtliche Konformität der Gründungsdokumente und hilft bei der Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister.

Wenn Änderungen an den Unternehmensstrukturen vorgenommen werden müssen, wie beispielsweise die Änderung der Satzung, die Erhöhung des Stammkapitals oder die Umstrukturierung des Unternehmens, kann der Notar bei der Erstellung und Beurkundung der entsprechenden Dokumente helfen.

Der Notar unterstützt bei der Vorbereitung und Einreichung von Anmeldungen beim Handelsregister, einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und Formulare.

Bei Umwandlungen von Unternehmen (z. B. von einer GmbH zu einer AG) oder bei Fusionen zwischen Unternehmen kann der Notar helfen, die erforderlichen rechtlichen Schritte zu planen, die entsprechenden Dokumente zu erstellen und die Transaktionen notariell zu beurkunden.

Wenn ein Unternehmen aufgelöst und liquidiert wird, unterstützt der Notar bei der Erstellung der Liquidationsdokumente und hilft bei der Abwicklung des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

In vielen Ländern ist die Beteiligung eines Notars an bestimmten gesellschaftsrechtlichen Transaktionen oder Dokumenten obligatorisch, um deren Rechtsgültigkeit sicherzustellen. Der Notar spielt daher eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Rechtssicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit Unternehmen.

Schauen Sie sich für weitere Informationen gerne das folgende Video vom deutschen Notarverband DNotV zu diesem Thema an.

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