Wichtigster Bestandteil der Nachfolgeplanung sind testamentarische Regelungen. Testamente können auch ohne notarielle Mitwirkung errichtet werden. Selbst in vermeintlich einfachen Konstellationen ist die Beurkundung durch einen Notar aber sinnvoll.
erbrecht und schenkungen
Denn trotz handschriftlichem Testament wird in vielen Fällen ein kostspieliges Erbscheinsverfahren erforderlich. Wird ein Testament oder ein Erbvertrag beim Notar errichtet, bedarf es in der Regel keines Erbscheins. Das notarielle Testament ist in vielen Fällen also eine unbürokratische, schnelle und kostengünstigere Lösung.
Handschriftliche Testamente eröffnen außerdem häufig Auslegungsspielräume, die zu Unsicherheiten führen. Insbesondere in komplexen Sachverhalten ist eine exakte Formulierung letztwilliger Verfügungen von zentraler Bedeutung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Zusammenhang können wir Sie außerdem über rechtliche Besonderheiten aufklären und führen eine erste Vorprüfung auf erkennbare steuerliche Risiken durch. Wir arbeiten hierzu eng mit Steuerberatern zusammen, um eine optimale Gestaltung für Sie zu finden.
In vielen Fällen zeigt sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs außerdem, dass eine frühzeitige Planung der Nachfolge erhebliche Vorteile bietet. Dazu zählt etwa die lebzeitige Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation. Dadurch werden steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt, Pflichtteilsrechte beeinflusst und die Immobilie für die nächsten Generationen gesichert. Aber auch bei anstehender Unternehmensnachfolge ist eine langfristige Planung entscheidend.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei allen Fragen der Nachlassabwicklung, etwa der Auseinandersetzung und Abwicklung eines Nachlasses oder der Berichtigung grundbuchlicher oder gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse.
Ein Notar spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Testamenten.
Hier sind einige der Aufgaben, die ein Notar rund um Testamente erfüllen kann: