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erbrecht und schenkungen

Wichtigster Bestandteil der Nachfolgeplanung sind testamentarische Regelungen. Testamente können auch ohne notarielle Mitwirkung errichtet werden. Selbst in vermeintlich einfachen Konstellationen ist die Beurkundung durch einen Notar aber sinnvoll.

Denn trotz handschriftlichem Testament wird in vielen Fällen ein kostspieliges Erbscheinsverfahren erforderlich. Wird ein Testament oder ein Erbvertrag beim Notar errichtet, bedarf es in der Regel keines Erbscheins. Das notarielle Testament ist in vielen Fällen also eine unbürokratische, schnelle und kostengünstigere Lösung.
Handschriftliche Testamente eröffnen außerdem häufig Auslegungsspielräume, die zu Unsicherheiten führen. Insbesondere in komplexen Sachverhalten ist eine exakte Formulierung letztwilliger Verfügungen von zentraler Bedeutung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Zusammenhang können wir Sie außerdem über rechtliche Besonderheiten aufklären und führen eine erste Vorprüfung auf erkennbare steuerliche Risiken durch. Wir arbeiten hierzu eng mit Steuerberatern zusammen, um eine optimale Gestaltung für Sie zu finden.

In vielen Fällen zeigt sich im Rahmen eines Beratungsgesprächs außerdem, dass eine frühzeitige Planung der Nachfolge erhebliche Vorteile bietet. Dazu zählt etwa die lebzeitige Übertragung von Immobilien auf die nächste Generation. Dadurch werden steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt, Pflichtteilsrechte beeinflusst und die Immobilie für die nächsten Generationen gesichert. Aber auch bei anstehender Unternehmensnachfolge ist eine langfristige Planung entscheidend.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei allen Fragen der Nachlassabwicklung, etwa der Auseinandersetzung und Abwicklung eines Nachlasses oder der Berichtigung grundbuchlicher oder gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse.

Ein Notar spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Testamenten.
Hier sind einige der Aufgaben, die ein Notar rund um Testamente erfüllen kann:

Der Notar kann den Testator (die Person, die das Testament erstellt) über die verschiedenen Arten und den möglichen Inhalt von Testamenten informieren, die rechtlichen Auswirkungen erklären und Sie bei der Entscheidung unterstützen, welche Gestaltung für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist.

Der Notar kann das Testament gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den Wünschen des Testators erstellen. Dabei gewährleistet er, dass das Testament ordnungsgemäß formuliert ist und alle erforderlichen Informationen enthält.

Der Notar überwacht diesen Prozess, indem er sicherstellt, dass der Testator das Testament in Gegenwart des Notars unterzeichnet und dass dies in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erfolgt.

Auch wenn eine letztwillige Verfügung beim Amtsgericht verwahrt wird, bewahrt der Notar eine beglaubigte Abschrift auf, was zusätzlich sicherstellt, dass sie nicht verloren geht oder zerstört wird.

Im Falle von Streitigkeiten über die Gültigkeit des Testaments kann der Notar als Zeuge auftreten, um zu bezeugen, dass das Testament ordnungsgemäß erstellt und unterzeichnet wurde.

In vielen Ländern ist die Beteiligung eines Notars an der Testamentserstellung nicht zwingend vorgeschrieben, aber sie bietet den Vorteil zusätzlicher Rechtssicherheit und kann dazu beitragen, potenzielle Probleme oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Schauen Sie sich für weitere Informationen gerne das folgende Video vom deutschen Notarverband DNotV zu diesem Thema an.

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