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ehe- und familienrecht

Eine wichtige Rolle spielt die notarielle Beratung auch bei familienrechtlichen Fragen. Sowohl bei vorsorgenden Verträgen als auch bei der Einigung über die Auseinandersetzung einer Beziehung unterstützen wir Sie rechtlich durch Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen sowie auf dem Gebiet der Mediation.

 

Für viele Paare empfiehlt es sich im allseitigen Interesse, geeignete vertragliche Regelungen zur Gestaltung der Ehe oder Beziehung zu treffen. Einerseits entsteht ein Gestaltungsbedarf für das gemeinschaftliche Eheleben. In vielen Fällen empfiehlt es sich hier im allseitigen Interesse, geeignete vertragliche Regelungen zu treffen. Das gilt etwa, wenn einer der Ehepartner selbständig ist, Erbschaften angefallen sind oder erwartet werden oder eine Absicherung eines Ehepartners erreicht werden soll, der zeitweise nicht voll berufstätig sein kann.

Aber auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist eine vertragliche Absicherung von erheblicher Relevanz, weil es – im Gegensatz zur ehelichen Gemeinschaft – an gesetzlichen Rahmenbedingungen fehlt und oft unerkannte steuerliche Hürden bestehen.Wir unterstützen Sie daher gerne bei allen Fragen der gemeinsamen Lebensführung, also etwa der Verteilung und Zuordnung des Vermögens, der Gestaltung etwaiger Unterhaltsansprüche oder der Altersvorsorge. Auch in Kindschaftssachen, etwa zur Regelung von Umgangs- oder Sorgerechtsfragen oder bei Adoptionswünschen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Im familiären Bereich übernehmen Notare verschiedene Aufgabe

Der eheliche Güterstand bestimmt, wem das Vermögen der Eheleute rechtlich gehört. Ohne eine vertragliche Regelung kann Vermögen meist durch jeden Ehepartner allein erworben werden und auch für Schulden haftet nur der, der diese übernommen hat. Rechtlich relevant wird der Güterstand damit oft erst, wenn die Ehe durch Scheidung oder Tod beendet wird. Es empfiehlt sich aber, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Modifikation der gesetzlichen Regelungen aufgrund der individuellen Verhältnisse sinnvoll ist, bevor möglicherweise unerwünschte Folgen eingetreten sind. Das kann etwa Fälle betreffen, in denen ein Ehepartner größere Erbschaften gemacht hat oder erwartet oder ein Ehepartner selbständig ist.

Besondere Fragen stellen sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Oft ist etwa zu klären, ob auf die Ehe überhaupt das von den Partnern gewünschte Recht Anwendung findet. Einige Rechtsordnungen sehen beispielsweise vor, dass Vermögen durch die Ehegatten nur gemeinschaftlich erworben werden kann. Auch dadurch können unerwünschte oder unerwartete Folgen eintreten.

Schließlich kann über güterrechtliche Regelungen eine Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse im Scheidungsfall herbeigeführt werden oder auch in anderen Fällen Vermögen den Ehepartnern zugeordnet werden. Wir beraten Sie zu allen damit zusammenhängenden Fragen gerne.

Ein Kernbereich des Familienrechts ist die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt. Dies betrifft Fälle, in denen der Gesetzgeber aufgrund besonderer Bedürftigkeit einer nahestehenden Person eine Fürsorgepflicht auferlegt. Auch wenn die gesetzlichen Regelungen teils zwingend sind, besteht durch notarielle Urkunde Gestaltungsspielraum, und sei es nur ein Vergleich zur Bezifferung der bestehenden Ansprüche, um kostspielige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Durch notarielle Gestaltung kann außerdem der im Falle einer Scheidung durch das befasste Gericht durchzuführende Versorgungsausgleich modifiziert werden. Dies kann sich in verschiedenen Konstellationen anbieten, etwa wenn ein Beteiligter selbständig oder verbeamtet ist.

Zentrales Thema bei einer Trennung ist oft das Schicksal der gemeinsam genutzten Immobilie oder auch etwaigen Anlagevermögens. Wir begleiten Sie bei der Abwicklung in diesen Situationen und beraten Sie in diesem Zusammenhang etwa zu den Möglichkeiten der Auseinandersetzung einer gemeinsamen Finanzierung.

In verschiedenen Kindschaftsangelegenheiten ist notarielle Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft Fragen der Adoption und des Sorgerechts. Auch im Rahmen einer künstlichen Befruchtung ist eine notarielle Beratung zu den rechtlichen Auswirkungen regelmäßig erforderlich.

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