Der eheliche Güterstand bestimmt, wem das Vermögen der Eheleute rechtlich gehört. Ohne eine vertragliche Regelung kann Vermögen meist durch jeden Ehepartner allein erworben werden und auch für Schulden haftet nur der, der diese übernommen hat. Rechtlich relevant wird der Güterstand damit oft erst, wenn die Ehe durch Scheidung oder Tod beendet wird. Es empfiehlt sich aber, rechtzeitig zu prüfen, ob eine Modifikation der gesetzlichen Regelungen aufgrund der individuellen Verhältnisse sinnvoll ist, bevor möglicherweise unerwünschte Folgen eingetreten sind. Das kann etwa Fälle betreffen, in denen ein Ehepartner größere Erbschaften gemacht hat oder erwartet oder ein Ehepartner selbständig ist.
Besondere Fragen stellen sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Oft ist etwa zu klären, ob auf die Ehe überhaupt das von den Partnern gewünschte Recht Anwendung findet. Einige Rechtsordnungen sehen beispielsweise vor, dass Vermögen durch die Ehegatten nur gemeinschaftlich erworben werden kann. Auch dadurch können unerwünschte oder unerwartete Folgen eintreten.
Schließlich kann über güterrechtliche Regelungen eine Auseinandersetzung der Vermögensverhältnisse im Scheidungsfall herbeigeführt werden oder auch in anderen Fällen Vermögen den Ehepartnern zugeordnet werden. Wir beraten Sie zu allen damit zusammenhängenden Fragen gerne.