Pflicht zur Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch bei Auflösung
Zwingende Eintragung einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Gesellschaftsregister selbst bei unmittelbarer Auseinandersetzung
Zwingende Eintragung einer grundbesitzhaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Gesellschaftsregister selbst bei unmittelbarer Auseinandersetzung